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Verwertung eines Fahrzeugwracks am ausländischen Unfallort oder Heimatmarkt?

SchadenersatzrechtJudikaturo. Univ.-Prof. Dr. Christian Huber, Technische Hochschule Aachen (Anmerkung)ZVR 2010/182ZVR 2010, 373 - 377 Heft 11 v. 1.11.2010

Zusammenfassung: Das erkennende Gericht widmet sich mit vorliegender Entscheidung der Frage, ob es auch bei einem Totalschaden eines KfZ im Ausland für die Ermittlung des gemeinen Werts auf den Durchschnittswert des regionalen Markts am Ort des Geschädigten ankommt.

Rechtsgrundlagen: § 305 ABGB; § 1304 ABGB; § 1332 ABGB

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