Zusammenfassung: Mit vorliegender Entscheidung äußert sich der OGH hinsichtlich der Schadensfolge aufgrund der Umstellung von Splittstreuung auf Salzstreuung durch den Straßenerhalter. Kann dieses Vorgehen haftungsbegründend in Hinblick auf Anrainer und deren beeinträchtigte Hausfassaden wirken?
Rechtsgrundlagen: § 364 Abs 2 ABGB; § 364a ABGB; § 1319a ABGB; § 1323 ABGB; § 228 ZPO