Zusammenfassung: Dr. Mayr befasst sich in seinem Beitrag mit der Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen durch die mit 1. Jänner 2009 wirksam gewordene EuBagatellVO, die ua der rascheren und einfacheren Beilegung von Rechtsstreitigkeiten in grenzüberschreitenden Angelegenheiten mit geringfügigem Streitwert dienen soll. Dr. Mayr erörtert zunächst die vorangigen Ziele der BagatellVO ebenso wie deren Anwendungsbereich, geht auf den Ablauf des Verfahren ein und beleuchtet in der Folge die Anerkennung und Vollstreckung eines im europäischen Bagatellverfahren ergangenen Urteils. Abschließend nimmt er zu der neuen VO persönlich Stellung.