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GGBG - Sichtprüfung, Unterlassung ist jedenfalls strafbar

Judikaturübersicht VerwaltungVerkehrsrecht - StrassenverkehrsrechtBearb. v. Dr. Gerhard Pürstl, Polizeipräsident in WienZVR 2009/227ZVR 2009, 413 Heft 12 v. 1.12.2009

§ 13 Abs 1a Z 3 GGBG

In gegenständlich demonstrierter Entscheidung hatte sich der VwGH mit Fragen offensichtlicher Mängel hinsichtlich einer unterlassenen Sichtprüfung zu befassen.

VwGH 29.5.2009, 2009/03/0022

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