§ 13 Abs 1a Z 3 GGBG
In gegenständlich demonstrierter Entscheidung hatte sich der VwGH mit Fragen offensichtlicher Mängel hinsichtlich einer unterlassenen Sichtprüfung zu befassen.
VwGH 29.5.2009, 2009/03/0022
§ 13 Abs 1a Z 3 GGBG
In gegenständlich demonstrierter Entscheidung hatte sich der VwGH mit Fragen offensichtlicher Mängel hinsichtlich einer unterlassenen Sichtprüfung zu befassen.
VwGH 29.5.2009, 2009/03/0022