Zusammenfassung: Der BGH hatte sich mit der Frage der haftungsrechtlichen Folgen bei Vorhandensein von unterschiedlichen Verantwortlichen für Eisenbahnverkehr und Eisenbahninfrastruktur. Wer haftet? Wie ist die Haftung zu teilen?
Rechtsgrundlagen: § 1 dHPflG; § 13 HPflG