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Bundesrecht - Gefahrgutrecht

GesetzgebungGerhard PürstlZVR 2008/108ZVR 2008, 260 Heft 5 v. 1.5.2008

Zusammenfassung: Der Beitrag stellt einen Kurzbericht über die multilaterale Vereinbarung M184 gem Abschnitt 1.5.1 ADR über die Höchstmenge von organischen Peroxiden der Klasse 5.2 und selbstzersetzlichen Stoffen der Klasse 4.1, dar.

Schlagwörter:

multilaterale Vereinbarung, organische Peroxide, selbstzersetzliche Stoffe;

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