§ 1004 ABGB; § 1152 ABGB; § 17 RAO; § 13 Abs 1 AHR; § 37 FSG; § 9 Abs 1 AHR; § 10 Abs 1 AHR; Art 6.6.1 ARB/EA 95
In der vorliegenden Entscheidung gab der OGH eine grundlegende Stellungnahme zur Bemessungsgrundlage für die Entlohnung eines RA im Rahmen der RechtsschutzVers bei Einschreiten in Verwaltungsstrafverfahren nach dem FSG ab.