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Rechtsprechung - Wegehalterhaftung, Fallobst

SchadenersatzrechtZVR 2008/47ZVR 2008, 120 Heft 2 v. 1.2.2008

Zusammenfassung: Das OLG Wien hatte sich mit der Frage zu befassen, ob es grobe Fahrlässigkeit begründet, den Fahrbahnzustand einer Landstraße einmal in der Woche auf Fahrbahnverunreinigen zu kontrollieren. Im gegenständlichen hatte der Saft von von Bäumen heruntergefallenen Birnen die Fahrbahn rutschig gemacht.

Rechtsgrundlagen: § 1319a ABGB

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