Zusammenfassung: Das OLG Innsbruck hatte zu entscheiden, ob bei auch nicht sichtbarer Verunstaltung - im gegenständlichen Fall Stuhlinkontinenz - Verunstaltungsentschädigung zu leisten ist.
Rechtsgrundlagen: § 1326 ABGB
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Zusammenfassung: Das OLG Innsbruck hatte zu entscheiden, ob bei auch nicht sichtbarer Verunstaltung - im gegenständlichen Fall Stuhlinkontinenz - Verunstaltungsentschädigung zu leisten ist.
Rechtsgrundlagen: § 1326 ABGB
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