Zusammenfassung: Die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit des Lenkers ist allein auf den Straßenverkehr beschränkt. Das Ziel ist es, die Personen vor der Verletzung des durch die Rechtsordnung geschützten Rechtsgutes zu bewahren.
Schlagwörter:
Vertrauenswürdigkeit; Verkehrszuverlässigkeit; Geschütztes Rechtsgut;