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Judikaturübersicht Verwaltung - FSG

VerkehrsrechtGerhard PürstlZVR 2007/159ZVR 2007, 272 Heft 7 und 8 v. 17.7.2007

Zusammenfassung: § 29 Abs 2 Z 2 FSG bietet keine Rechtsgrundlage zur Übermittlung der Daten des Betroffenen an den Arbeitgeber.

Rechtsgrundlagen: § 29 Abs 2 FSG

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