Zusammenfassung: Im Administrativverfahren nach § 103 Abs 2 KFG besitzt der Zulassungsbesitzer Parteistellung und hat einen Anspruch auf Akteneinsicht.
Rechtsgrundlagen: § 103 Abs 2 KFG; § 17 AVG
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Zusammenfassung: Im Administrativverfahren nach § 103 Abs 2 KFG besitzt der Zulassungsbesitzer Parteistellung und hat einen Anspruch auf Akteneinsicht.
Rechtsgrundlagen: § 103 Abs 2 KFG; § 17 AVG
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