Zusammenfassung: Der OGH prüft, ob bzw unter welchen Voraussetzungen ein Verletzter kumulativ einen Anspruch auf Verdienstentgang und auf Verunstaltungsentschädigung wegen eines unfallbedingten hinkenden Ganges geltend machen kann.
Rechtsgrundlagen: § 1326 ABGB; § 1325 ABGB