§ 37a FSG; § 24 Abs 4 KHVG 1994; § 7 Abs 1 KHVG 1994; § 6 Abs 3 VersVG; § 88 StGB; § 14 Abs 8 FSG
Der OGH prüft, ob auch die Überlassung des Fahrzeugs an einen alkoholbeeinträchtigten Lenker eine Obliegenheitsverletzung begründet und beschreibt, welche versicherungsrechtlichen Folgen eine Alkoholobliegenheitsverletzung im Beeich von 0,5 bis 0,79 %0 in der Rechtsschutzversicherung auslöst.