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Rechtsprechung - Alkoholobliegenheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung

VersicherungsrechtZVR 2007/100ZVR 2007, 162 - 165 Heft 5 v. 1.6.2007

Art 7 AKHB 1996; § 61 VersVG; § 1297 ABGB

Eine Fehlbeurteilung der eigenen Fahrtüchtigkeit durch den Lenker entlastet diesen nicht vom Fahrlässigkeitsvorwurf. Ein blutalkoholgehalt zwischen 0,5 und 0,8 %0 begründet eine Verletzung der Alkoholobliegenheitsklausel.

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