Zusammenfassung: Das OLG nimmt zur Bemessung des Schadenersatzanspruchs wegen entgangenen Urlaubsfreuden Stellung und erläutert, dass dieser Anspruch auch für Schadensfälle geltend gemacht werden kann, die vor Inkrafttreten des ZivRÄG 2004 eingetreten sind.
Rechtsgrundlagen: § 31e KSchG; Pauschalreise-RL 90/314/EWG