Zusammenfassung: Das OLG konkretisiert die Aufsichtspflicht des Tierhalters über ein Fiakerpferd und lehnt eine Beiß- bzw Maulkorbpflicht für bislang unauffällige Pferde ab.
Rechtsgrundlagen: § 1320 ABGB
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Zusammenfassung: Das OLG konkretisiert die Aufsichtspflicht des Tierhalters über ein Fiakerpferd und lehnt eine Beiß- bzw Maulkorbpflicht für bislang unauffällige Pferde ab.
Rechtsgrundlagen: § 1320 ABGB
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