§ 97 StVO
Der Widerruf der Bestellung zum Straßenaufsichtsorgan hat den Wegfall der Beschwerdelegitimation zur Folge.
VwGH 12.09.2006, 2006/02/0147
§ 97 StVO
Der Widerruf der Bestellung zum Straßenaufsichtsorgan hat den Wegfall der Beschwerdelegitimation zur Folge.
VwGH 12.09.2006, 2006/02/0147