§ 5 Abs 2 StVO
Das unbefugte Verlassen des Krankenhauses ist als unzulässige Vereitelung der Atemluftuntersuchung zu qualifizieren.
VwGH 11.08.2006, 2006/02/0290; VwGH 25.11.2005, 2005/02/0254
§ 5 Abs 2 StVO
Das unbefugte Verlassen des Krankenhauses ist als unzulässige Vereitelung der Atemluftuntersuchung zu qualifizieren.
VwGH 11.08.2006, 2006/02/0290; VwGH 25.11.2005, 2005/02/0254