§ 18 Abs 4 StVO; § 31 VStG; § 32 VStG; § 44a Z 1 VStG
Es besteht kein Erfordernis, die Längenabmessungen der in § 18 Abs 4 StVO angeführten Fahrzeuge im Spruch eines Straferkenntnisses anzugeben.
VwGH 11.08.2006, 2005/02/0234
§ 18 Abs 4 StVO; § 31 VStG; § 32 VStG; § 44a Z 1 VStG
Es besteht kein Erfordernis, die Längenabmessungen der in § 18 Abs 4 StVO angeführten Fahrzeuge im Spruch eines Straferkenntnisses anzugeben.
VwGH 11.08.2006, 2005/02/0234