Zusammenfassung: Der BGH hatte zu entscheiden, ob eine Mutter eines bei einem Arbeitsunfall zu Tode gekommenen Arbeitnehmers Schmerzengeld aufgrund Schockschäden verlangen kann, wenn die Haftung des Arbeitgebers ausgeschlossen wurde.
Rechtsgrundlagen: § 105 Abs 1 SGB VII; § 823 Abs 1 dBGB; § 253 dBGB