§ 27 GGBG; § 44a Z 2 VStG
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob ein subjektives Recht verletzt wird, wenn der nicht auf Einstellung lautende Spruch eines Straferkenntnisses die Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden ist, nicht enthält.
VwGH 27.6.2007, 2005/03/0231