§ 1325 ABGB
Im Fall der Vorhersehbarkeit der Unfallfolgen kann eine Teilbemessung des Schmerzengeldes nicht mehr beantragt werden; bei fälschlicher Beantragung einer Teilbemessung trotz Vorliegens der Voraussetzungen für eine Globalbemessung muss ein Zuspruch von Globalschmerzengeld erfolgen.