§ 12Abs 5 StVO; § 13 StVO; § 15 StVO; § 1304 ABGB; § 7 Abs 1 EKHG
Der OGH konkretisiert den gebotenen Seitenabstand und die erforderliche Geschwindigkeitsbeschränkung bei der Vorbeifahrt an der rechten Seite einer stehenden bzw sich in Bewegung setzenden Kolonne durch ein einspuriges Kfz.