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Gewährleistung bei gebrauchten Fahrzeugen

ZivilrechtGeorg Kathrein (Glosse)ZVR 2006/155ZVR 2006, 414 - 417 Heft 9 v. 1.9.2006

§ 929 ABGB; § 924 ABGB

Ein Gewährleistungsverzicht außerhalb des Anwendungsbereichs des KSchG umfasst zwar grundsätzlich auch geheime Mängel, erlangt aber bei ausdrücklicher oder schlüssiger Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft keine Rechtsgültigkeit. Eine intensive Nutzung einer gebrauchten Sache oder der Bestand eines Abnützungsschadens schließt die Zugrundelegung der gesetzlichen Vermutung in § 924 Satz 2 ABGB aus.

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