§ 24 Abs 4 FSG
Die rechtsgültige Erlassung eines Aufforderungsbescheids nach § 24 Abs 4 FSG setzt im Erlassungszeitpunkt noch bestehende Zweifel an der gesundheitlichen Eignung voraus.
VwGH 13.12.2005, 2005/11/0191
§ 24 Abs 4 FSG
Die rechtsgültige Erlassung eines Aufforderungsbescheids nach § 24 Abs 4 FSG setzt im Erlassungszeitpunkt noch bestehende Zweifel an der gesundheitlichen Eignung voraus.
VwGH 13.12.2005, 2005/11/0191