§ 32 Abs 1 FSG; § 3 Abs 1 FSG-GV; § 8 Abs 4 FSG-GV
Ein Gesichtsfelddefekt steht auch der Erteilung einer Lenkberechtigung für ein Motorfahrrad, Invaliden-KFZ oder ein vierrädriges Leichtkfz entgegen.
VwGH 24.01.2006, 2004/11/0149
§ 32 Abs 1 FSG; § 3 Abs 1 FSG-GV; § 8 Abs 4 FSG-GV
Ein Gesichtsfelddefekt steht auch der Erteilung einer Lenkberechtigung für ein Motorfahrrad, Invaliden-KFZ oder ein vierrädriges Leichtkfz entgegen.
VwGH 24.01.2006, 2004/11/0149