§ 31 Abs 1 StVO; § 100 Abs 4 StVO; § 59 Abs 1 AVG
Ein bescheidmäßiger Auftrag zur Beseitigung von Bodenmarkierungen, der gegenüber mehreren Bescheidadressaten ergeht, muss den Umfang der - allenfalls solidarisch zu erfüllenden Beseitigungspflicht konkretisieren.
VwGH, 25.11.2005, 2005/02/0208 und 0209