§ 29b StVO
Der VwGH beschreibt den telos der Bestimmung des § 29b StVO und nimmt zur Auslegung des Tatbestandselements der "starken Gehbehinderung " Stellung. Weiters erläutert er, dass außergewöhnliche Wetterbedingungen nicht zu berücksichtigen sind.
VwGH, 25.11.2005, 2005/02/0177