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Anforderungen an die Aufklärungspflicht bei einem Tandem-Paragleitflug

ZivilrechtKarl-Heinz Danzl (Glosse)ZVR 2006/124ZVR 2006, 372 - 375 Heft 7 und 8 v. 1.7.2006

§ 11 Abs 1 LFG; § 154 LFG; § 155 LFG; § 156 LFG; ÜArt 4 EVÜ; § 1325 ABGB; § 1304 ABGB

Der OGH erläutert, dass ein Tandemflug mit einem Paragleiter als Beförderungsvertrag iSd des LFG zu qualifizieren ist und konkretisiert die Informations- und Aufklärungspflichten des Beförderers gegenüber Personen, die mit dieser Risikosportart nicht vertraut sind.

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