§ 11 Abs 1 LFG; § 154 LFG; § 155 LFG; § 156 LFG; ÜArt 4 EVÜ; § 1325 ABGB; § 1304 ABGB
Der OGH erläutert, dass ein Tandemflug mit einem Paragleiter als Beförderungsvertrag iSd des LFG zu qualifizieren ist und konkretisiert die Informations- und Aufklärungspflichten des Beförderers gegenüber Personen, die mit dieser Risikosportart nicht vertraut sind.