§ 5 Abs 2 StVO
Das Rauchen von Zigaretten vor der Atemluftalkoholuntersuchung ist bei vorangehender Anweisung zur Unterlassung des Rauchens der Ablehnung des Alkotests gleichzustellen.
VwGH 25.11.2005, 2005/02/0254
§ 5 Abs 2 StVO
Das Rauchen von Zigaretten vor der Atemluftalkoholuntersuchung ist bei vorangehender Anweisung zur Unterlassung des Rauchens der Ablehnung des Alkotests gleichzustellen.
VwGH 25.11.2005, 2005/02/0254