§ 957 ABGB; § 119 ABGB; § 1425 ABGB; § 1168a ABGB
Der OGH nimmt zur Haftung des Kfz-Werkstättenbesitzers für Schäden, die infolge von leicht fahrlässig verursachten Aufbewahrungsmängeln im Annahmeverzug des Werkbestellers eintreten, Stellung und erläutert, dass der Werkstättenbesitzer nicht zu separaten Aufbewahrung der Autoschlüssel verpflichtet ist.