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OGH, 21.07.2005, 8 Ob 65/05z (Zivilrecht)

ZivilrechtHerwig Hauenschild, KWR Karasek Wietrzyk Rae GmbH, Wien (Glosse)ZVR 2006/89ZVR 2006, 280 - 281 Heft 5 v. 1.5.2006

§ 957 ABGB; § 119 ABGB; § 1425 ABGB; § 1168a ABGB

Der OGH nimmt zur Haftung des Kfz-Werkstättenbesitzers für Schäden, die infolge von leicht fahrlässig verursachten Aufbewahrungsmängeln im Annahmeverzug des Werkbestellers eintreten, Stellung und erläutert, dass der Werkstättenbesitzer nicht zu separaten Aufbewahrung der Autoschlüssel verpflichtet ist.

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