§ 302 Abs 1 StGB; § 4 Abs 5 StVO
Wahrheitswidrige Zeitangaben auf einer Verkehrsunfallanzeige zur Verschleierung der Fahrerflucht eines Verwandten erfüllen den Tatbestand des Amtsmissbrauchs. Die Bestrafung des Gendarmeriebeamten setzt keinen Schadenseintritt voraus.