§ 5 Abs 1 StVO; § 64 Abs 3 VStG; § 1 AlkomatV
Wurde in einem Verwaltungsstrafverfahren ein Sachverständiger mit der Überprüfung der Richtigkeit des Messresultats einer Atemluftuntersuchung beauftragt, weil das Straßenaufsichtsorgan den Messvorgang unter Missachtung der Bestimmungen der Betriebsanleitung durchführte, kann der Bestrafte nicht mit den Sachverständigenkosten belastet werden.