Zusammenfassung: Eine deutsche Behörde kann zulässigerweise auf Grundlage des Vertrags über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltungssachen zwischen der BRD und der Republik Österreich die Übermittlung der Daten eines österreichischen Zulassungsbesitzers verlangen.
DSK, 02.08.2005, K 121.047/0006-DSK/2005