Zusammenfassung: Das OLG Innsbruck nimmt zur rechtlichen Einordnung von Quadbikes Stellung und prüft die Ersatzfähigkeit von Schäden, die im Zuge eines Quadbike-Rennens von einer Lenkerin erlitten wurden.
OLG Innsbruck, 17.02.2004, 1 R 11/04h
Rechtsgrundlagen: § 1295 ABGB; § 1 EKHG