§ 53 Abs 1 Z 25 StVO; § 1304 ABGB; § 1311 ABGB
Der OGH beschreibt den Schutzzweck des Fahrverbots auf Busspuren und erörtert, dass ein Fahrspurwechsel nach einer Busspur im Fall eines Verkehrsunfalls kein Mitverschulden des Fahrers begründet.
OGH, 24.03.2004, 2 Ob 270/02y