§ 1295 ABGB; § 1 Abs 2 PHG; § 1 Abs 5 PHG
Der OGH erläutert, dass die in § 1 Abs 2 PHG festgelegte Frist zur Bekanntgabe des Produzenten bereits durch die Geltendmachung von Ersatzforderungen gegen den Lieferanten in Gang gesetzt wird. Weiters prüft er, in welchem Ausmaß den Unternehmer Warnpflichten gegenüber dem Erwerber eines Fahrrads treffen.