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OGH, 23.09.2004, 2 Ob 193/04b (Verkehrsrecht)

VerkehrsrechtHerwig Hauenschild, KWR Karasek Wietrzyk Rae GmbH, WienZVR 2005/45ZVR 2005, 157 - 160 Heft 5 v. 1.5.2005

§ 1295 ABGB; § 1313a ABGB; § 1299 ABGB

Der OGH erläutert, dass der Gastwirt, der einen betrunkenen Gast durch Überredung dazu veranlasst, einen -ebenso betrunkenen - Gast nach Hause zu fahren bzw. von einer derartigen Überredung durch den Barkeeper Kenntnis hat, für einen Verkehrsunfall derselben schadenersatzrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann.

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