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Keine Bindungswirkung in Ansehung des Ausmaßes der Geschwindigkeitsbeschränkung

VerkehrsrechtZVR 2005/11ZVR 2005, 31 - 32 Heft 1 v. 2.1.2005

§ 24 Abs 1 FSG; § 26 Abs 3 FSG; § 20 Abs 1 StVO; § 52 lit a Z 10a StVO; § 64 Abs 2 AVG

Die Entscheidung bestimmt, dass die Kraftfahrbehörde bei Bestreitung des Ausmaßes der Geschwindigkeitsüberschreitung durch den Betroffenen nicht an die Feststellungen des erstinstanzlichen Bescheids gebunden ist, sondern eigenständige Ermittlungen durchzuführen hat. Mit Praxistipp.

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