§ 226 ZPO; § 266 ZPO
Der OGH erörtert, wer die Mängelfreiheit eines Leasingautos zum Rückgabezeitpunkt beweisen muss, betont aber, dass bei Rückgabe am falschen Ort wie auch beim falschen Leasinghändler die Beweislast den Leasingnehmer trifft.
OGH, 02.03.2005, 7 Ob 26/05g