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OGH, 25.11.2004, 2 Ob 175/04f (Verkehrsrecht)

VerkehrsrechtZVR 2005/117ZVR 2005, 396 - 398 Heft 12 v. 1.12.2005

§ 1319 ABGB; § 1304 ABGB

Der OGH prüft, wer für Schäden eines Radfahrers, die dieser durch einen automatischen Absperrschranken auf einem Parkplatz erleidet, haftungsrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Dabei legt er auch dar, dass eine automatische Schrankenanlage als Werk iSd § 1319 ABGB zu qualifizieren ist.

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