§ 302 Abs 1 StGB; § 57a KFG
Der OGH erörtert, dass der Unternehmer, der mit der wiederkehrenden Begutachtung gemäß § 57a KFG beauftragt ist, als Beamter zu qualifizieren ist. Die Erteilung der Begutachtungsplakette ohne tatsächliche Durchführung einer Überprüfung erfüllt daher den Tatbestand des Amtsmissbrauchs.