§ 2 Abs 1 KHVG; Art 15.4.3 ABH
Der OGH erläutert, dass die Haushaltsversicherung (bzw. die darin eingeschlossene Privathaftpflichtversicherung) den Brandschaden eines Pkw ersetzen muss, wenn der Fahrzeugschaden auf Mängel eines Heizlüfters, der zum Enteisen der Scheiben verwendet wurde, zurückzuführen ist.