§ 21 Abs 1a VStG
Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen für das Absehen von der Einleitung und Durchführung eines Strafverfahrens. Mit Praxistipp.
VwGH 05.09.2002, 2002/02/0163
§ 21 Abs 1a VStG
Die Entscheidung befasst sich mit den Voraussetzungen für das Absehen von der Einleitung und Durchführung eines Strafverfahrens. Mit Praxistipp.
VwGH 05.09.2002, 2002/02/0163