§ 7 Abs 2, Abs 4 Z 2 und Abs 5 FSG; § 24 Abs 1 FSG; § 25 FSG; § 43 Abs 1 StGB; § 202 Abs 1 StGB
Die Entscheidung befasst sich mit der Beurteilung der Verkehrsunzuverlässigkeit für die Festsetzung der Entziehungsdauer der Lenkberechtigung nach einer Verurteilung wegen geschlechtlicher Nötigung zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe. Mit Anmerkung von Claudia Riccabona-Zecha.