Zusammenfassung: Der Leitsatz befasst sich mit der Unwirksamkeit einer Rückkaufsvereinbarung zwischen einem Leasinggeber und einem Lieferanten.
BGH 19.03.2003, VIII ZR 135/02
Rechtsgrundlagen: § 9 ABGB; § 498 BGB aF; § 433 BGB
Zusammenfassung: Der Leitsatz befasst sich mit der Unwirksamkeit einer Rückkaufsvereinbarung zwischen einem Leasinggeber und einem Lieferanten.
BGH 19.03.2003, VIII ZR 135/02
Rechtsgrundlagen: § 9 ABGB; § 498 BGB aF; § 433 BGB