Zusammenfassung: Der Leitsatz befasst sich mit der Vorgangsweise bei der Geltendmachung des Befriedigungsvorrechts durch den Geschädigten wegen unzureichender Deckungssumme im Haftpflichtprozess.
BGH 08.07.2003, VI ZA 9/03
Rechtsgrundlagen: § 116 Abs 4 SGB X; § 155 VVG; § 156 Abs 3 VVG