Zusammenfassung: Der Leitsatz bestimmt, dass ein durch einen Tankfehler entstandener Motorfehler kein versicherter Unfallschaden ist.
BGH 25.06.2003, IV ZR 322/02
Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 1 II e AKB
Zusammenfassung: Der Leitsatz bestimmt, dass ein durch einen Tankfehler entstandener Motorfehler kein versicherter Unfallschaden ist.
BGH 25.06.2003, IV ZR 322/02
Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 1 II e AKB