Art 137 B-VG; § 89a Abs 7 und 7a StVO
Die Entscheidung befasst sich mit einer Klage vor dem VfGH auf Rückerstattung bereits entrichteter Kfz-Abschlepp/Aufbewahrungskosten und Mahnkosten. Mit Praxistipp.
Art 137 B-VG; § 89a Abs 7 und 7a StVO
Die Entscheidung befasst sich mit einer Klage vor dem VfGH auf Rückerstattung bereits entrichteter Kfz-Abschlepp/Aufbewahrungskosten und Mahnkosten. Mit Praxistipp.